Informationen zur Barrierefreiheit

Stand: 3. August 2026

1. Anbieter, Rechtsgrundlage und Geltungsbereich

Diese Informationen gelten für die Webanwendung Quickard unter quickard.de, einschließlich Registrierung, Anmeldung, eingeloggtem App-Bereich, Buchungs- und Zahlungsfunktionen sowie den mit Quickard erstellten öffentlichen Kontaktseiten unter quickard.de/<slug>.

Dienstleistungserbringer ist die EBS Euchner Büro- und Schulsysteme GmbH (siehe Impressum). Die Informationen werden gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 BFSG bereitgestellt, soweit Quickard als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Quickard ist eine webbasierte Software zur Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung digitaler Visitenkarten. Nutzer legen ein Konto und gegebenenfalls eine Organisation an, wählen einen Tarif, erfassen Kontakt- und Mediendaten, gestalten eine Karte und veröffentlichen sie als Web-Kontaktseite. Besucher können Kontaktdaten lesen, Links oder Routen öffnen, eine vCard herunterladen, die Karte per QR-Code aufrufen und — sofern vom Kartenanbieter eingerichtet — ein Formular, Video, eine Karte oder einen Wallet-Pass nutzen.

3. Durchführung der Dienstleistung

Die wesentlichen Schritte sind Kontoerstellung und Anmeldung, Auswahl eines kostenlosen oder kostenpflichtigen Tarifs, Erstellung beziehungsweise Bearbeitung einer Kontaktseite, Vorschau und Veröffentlichung. Kostenpflichtige Bestellungen zeigen vor der abschließenden Erklärung Tarif, Umfang, Gesamtpreis, Laufzeit und Abrechnung. Die Verwaltung umfasst Kartendaten, Teamrollen und Abrechnung; Vertragsbeendigung ist online, ein Datenauszug auf Anfrage möglich. Öffentliche Kontaktseiten sind ohne Anmeldung erreichbar. Bei Schwierigkeiten stellen wir Informationen und Unterstützung auf Anfrage in einer zugänglichen Alternative bereit.

4. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Quickard ist so gestaltet, dass Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können. Text, Struktur und Bedienelemente sollen bei Vergrößerung und unterschiedlichen Bildschirmgrößen erhalten bleiben. Nichttextliche Inhalte können mit Alternativtexten versehen werden; Informationen werden nicht allein durch Farbe, Form, Position oder Ton vermittelt.

Wesentliche Funktionen sollen mit Tastatur bedienbar sein. Fokuszustände, programmatisch zugeordnete Beschriftungen, verständliche Namen, Statusmeldungen und Fehlermeldungen unterstützen Orientierung und Korrektur. Zeitabhängige oder bewegte Inhalte werden begrenzt beziehungsweise steuerbar gemacht. Inhalte und Steuerelemente werden für übliche Browser, Bildschirmleseprogramme und andere assistive Technologien semantisch und technisch robust ausgegeben.

Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen werden nach § 19 BFSGV wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet. Die öffentliche Kontaktseite bleibt als webbasierte Alternative zu ergänzenden Wallet-Darstellungen verfügbar.

5. Angewandte Maßstäbe und Prüfung

Die Umsetzung orientiert sich an der BFSGV, der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Die Qualität wird mit automatisierten Prüfungen sowie manuellen Sicht- und Tastaturprüfungen kontrolliert. Diese Angabe ist keine Zertifizierung. Festgestellte Nichtkonformitäten werden bewertet und unverzüglich mit angemessenen Korrekturmaßnahmen bearbeitet; soweit gesetzlich erforderlich, wird die zuständige Marktüberwachungsstelle informiert.

6. Kunden- und Drittinhalte

Kunden wählen eigene Texte, Farben, Bilder, Audio-, Video-, Karten- und Dateiinhalte. Quickard stellt zugängliche Vorlagen, Kontrast- und Eingabehilfen bereit; der jeweilige Kunde bleibt verpflichtet, seine Inhalte barrierefrei und mit erforderlichen Alternativen einzustellen. Die Ausnahme des § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG gilt nur für Drittinhalte, die EBS weder finanziert noch entwickelt noch kontrolliert. Sie erfasst nicht die von Quickard selbst bereitgestellten Vorlagen, Bedienelemente oder Prüfmechanismen.

Feedback und Kontakt

Sie haben Barrieren bei der Nutzung von Quickard oder einer über Quickard erstellten Kontaktseite festgestellt, oder benötigen Informationen in barrierefrei zugänglicher Form? Dann wenden Sie sich gern an uns:

E-Mail: info@ebs-euchner.com
Telefon: +49 6104 3313

Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite, Funktion und Barriere möglichst genau und nennen Sie, welches zugängliche Format oder welche Unterstützung Sie benötigen. Wir prüfen Meldungen zeitnah und stellen nach Möglichkeit eine barrierefreie Alternative bereit.

Marktüberwachungsbehörde

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF):

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen — Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
www.mlbf-barrierefrei.de

Verbraucher können sich an die MLBF wenden oder dort einen Antrag nach § 32 BFSG stellen, wenn sie eine Dienstleistung wegen eines Mangels der Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.